Förderungen für Studierende

Lehrgangsgebühren steuerlich absetzen & Förderungen in Anspruch nehmen

Förderungen für Studierende

Lehrgangsgebühren steuerlich absetzen & Förderungen in Anspruch nehmen

Förderungen für Fernlehrgänge

Welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt von Ihren eigenen Einkünften sowie von Ihrem Wohnort ab. Es ist möglich, sich bis zu 50 % vom Finanzamt zurückzuholen.

Ein Fernstudium stellt für viele Interessenten und Interessentinnen eine finanzielle Herausforderung dar. Durch verschiedenste Fördermöglichkeiten ist es oft möglich, die Weiterbildung doch finanzierbar machen zu können. Lehrgangsgebühren für ein Fernstudium können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Belastung eines Fernstudiums erheblich gemindert werden. Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte und damit der persönliche Steuersatz ist, beteiligt sich der Staat durch die Steuerreduzierung indirekt mit bis zu 50 % an den Kosten. StudentInnen, die während eines laufenden Kalenderjahres ein Fernstudium beginnen, können sich bereits im 1. Quartal des Folgejahres bis zu 50 % Ihrer Fortbildungskosten vom Finanzamt zurückholen.

Förderungen für Fernlehrgänge

Welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt von Ihren eigenen Einkünften sowie von Ihrem Wohnort ab. Es ist möglich, sich bis zu 50 % vom Finanzamt zurückzuholen.

Ein Fernstudium stellt für viele Interessenten und Interessentinnen eine finanzielle Herausforderung dar. Durch verschiedenste Fördermöglichkeiten ist es oft möglich, die Weiterbildung doch finanzierbar machen zu können. Lehrgangsgebühren für ein Fernstudium können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Belastung eines Fernstudiums erheblich gemindert werden. Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte und damit der persönliche Steuersatz ist, beteiligt sich der Staat durch die Steuerreduzierung indirekt mit bis zu 50 % an den Kosten. StudentInnen, die während eines laufenden Kalenderjahres ein Fernstudium beginnen, können sich bereits im 1. Quartal des Folgejahres bis zu 50 % Ihrer Fortbildungskosten vom Finanzamt zurückholen.

Da sowohl auf Bundes- als auch Landesebene eine Fülle an Fördermöglichkeiten existiert, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu Förderungen je nach Ihrem Standort:

Sie haben Fragen zur Absetzbarkeit Ihrer Lehrgangsgebühren?

Kontaktieren Sie unsere Lehrgangsberaterin:

Mag. Christina Tschikof
Lehrgangsberaterin

 

studienberatung@pobs.at

0043 1 361 98 84 0